Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen ALCOLM AG Cloud Services - April 2020
Durch Anmeldung zur Nutzung der ALCOLM Cloud Services der Firma Alcolm AG (ALCOLM) unterwirft sich der Kunde ("Kunde") vorbehaltlos den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "AGB"). ALCOLM behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft. ALCOLM wird alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden die geänderten Bedingungen per E-‐Mail zuzusenden oder ihn auf der Webseite darauf hinzuweisen.
I. Software as a Service (SaaS) - Vertrag
- ALCOLM erbringt für seine Kunden SaaS-‐Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.
- Gegenstand des Vertrages ist:
- die Überlassung von ALCOLM Software zur Nutzung über das Internet und
- die Speicherung von Daten des Kunden (Data-‐Hosting)
II. Softwareüberlassung
- ALCOLM stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung “Alcolm Business Software“ in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck betreibt ALCOLM die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
- ALCOLM entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
- ALCOLM überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
III. Nutzungsrechte an der Software
- ALCOLM räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software „Alcolm Business Software“ während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-‐Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.
- Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
- Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte ausgeschlossen ist.
- ALCOLM stellt dem Kunden eine Schnittstelle (API) zur Kommunikation mit Software von Drittanbietern zur Verfügung. Unbesehen von anderslautenden Zusicherungen hat ALCOLM in jedem Fall das Recht, den Zugriff auf diese Schnittstelle aus wichtigem Grund jederzeit teilweise oder ganz einzuschränken.
IV. Data Hosting
- ALCOLM überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren. Sofern der Kunde anschliessend nicht weiteren Speicherplatz gegen Entgelt bestellt, werden Daten, welche den vorhandenen Speicherplatz übersteigen, nicht mehr gespeichert.
- ALCOLM trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
- ALCOLM ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird ALCOLM regelmässig Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.
- Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher von ALCOLM während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht durch ALCOLM besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Verwendung/Nutzung der Daten geeignete Software.
- Nach Kündigung des Vertrages ist der Kunde noch während eines Monats (ab Kündigungstermin) berechtigt die Herausgabe seiner Daten unter den Bestimmungen von Ziff. 6 vorstehend zu verlangen. ALCOLM ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese bei ALCOLM noch vorhanden, so gibt ALCOLM die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.
V. Support & Kundendienst
- ALCOLM wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Software „Alcolm Business Software“ und weiteren SaaS Diensten innerhalb der im Support Vertrag festgelegten Fristen bearbeiten. Die Kunden welche keinen laufenden Support Vertrag haben, haben keinen Anspruch auf die technische Unterstützung.
VI. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS Dienste sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist.
- Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00 - 19:00 Uhr. Bei schweren Fehlern wobei die Nutzung der SaaS Dienste nicht mehr möglich ist bzw. erheblich eingeschränkt erfolgt die Wartung in der Regel binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellst möglich durchführen.
- Die Verfügbarkeit des einzelnen SaaS Dienstes beträgt 99,5% im Jahresdurchschnitt.
VII. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
- Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS Dienste erforderlichen Daten und Informationen unbeschadet der Verpflichtung der ALCOLM zur Datensicherung verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
- Der Kunde hat ALCOLM unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung „User ID“ und Passwort oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu unterrichten. In solchen Fällen wird ALCOLM im Einvernehmen mit dem Kunden die „User ID“ und Passwort des Kunden ändern.
- Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen der ALCOLM für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Der Nutzer verpflichtet sich beispielsweise, das Passwort regelmässig, zumindest aber alle sechzig (60) Tage zu ändern.
VIII. Entgelt
- Der Kunde verpflichtet sich, an ALCOLM für die Softwareüberlassung und das Data Hosting das gemäss seinem Abo vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
- ALCOLM wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.
- ALCOLM ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jeweils zum nächst möglichen Kündigungstermin eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
IX. Gewährleistung/Haftung
- ALCOLM leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS Dienste Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.
- Der Kunde verpflichtet sich, ALCOLM von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und der ALCOLM sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
- ALCOLM ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.
- Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst ALCOLM jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten und für den Verlust von Daten und Gewinnentgang aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software „Alcolm Planner“ entsteht. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die gegenseitige Haftung der Vertragsparteien auf den Betrag der monatlichen Zugangsgebühren in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.
X. Laufzeit/Kündigung/Auflösung
- Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Vertragsunterzeichnung durch den Kunden. Derzeit besteht für den Kunden die Möglichkeit frei zwischen Monats- und Jahresabos zu wählen. Zusätzlich gibt es die Kaufoption welche eine einmalige Zahlung und Wartungskosten vorsieht.
- Monatsabos werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende Monat gekündigt werden.
- Jahresabos werden für die Zeitdauer von einem Jahr abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigt, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Rechnungsstellung des Jahresabos erfolgt jährlich im Voraus.
- Bei der Kaufoption verpflichtet sich der Kunde die Wartung in der Höhe von 18% der Gesamtlizenzkosten jährlich zu bezahlen.
- Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Anschluss an die Kündigung versendet ALCOLM eine Bestätigungsemail an den Kunden. Wenn diese Bestätigung eingegangen ist, wird das Kundenkonto nach Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt.
- Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für ALCOLM insbesondere dann vor,
- wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
- wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde;
- wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
- bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.
XI. Datenschutz/Geheimhaltung
- ALCOLM verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der ALCOLM erforderlich ist.
- ALCOLM ist berechtigt, den Kunden – dessen schriftlichen Widerspruch vorbehalten - öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing und Vertriebszwecke zu nutzen.
- ALCOLM ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ermächtigt, Nutzerdaten für betriebliche Zwecke (insb. Marktforschung) zu speichern und auszuwerten. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
XII. Immaterialgüterrechte
- Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software „Alcolm Business Software“, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben im Eigentum der ALCOLM AG.
XIII. Mitteilungen
- Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an ALCOLM zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Mitteilungen der ALCOLM an die vom Kunden bei der Vertragsunterzeichnung angegebene E-Mail-Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung.
- Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
XIV. Salvatorische Klausel
- Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
XV. Gerichtsstand & Rechtswahl
- Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN Kaufrechts (CiSG).
- Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
Zürich, 13. April 2020
Alcolm Business Software ist ein Cloud Dienst der:
ALCOLM AG
Hohlstrasse 489
8048 Zürich
Schweiz